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News-Archiv | Artikel vom 10.06.2020

Zahnzusatz: Damit Kinder ihr Lächeln behalten

Kaum ein Gefühl ist so stark und emotional wie ein Kinderlachen. Fröhlich, unbeschwert und sorgenfrei wirkt es ansteckend und herzerwärmend. Mit zunehmendem Alter beeinflusst ein Lächeln auch immer stärker den ersten Eindruck, den ihr Kind hinterlässt. In der Schule, im Bewerbungsgespräch oder bei einer Präsentation im Studium. Weiße Zähne, die gesund in Reihe stehen sorgen hier für das perfekte Lächeln.

Fehlstellungen der Zähne sind naturbedingt und auch durch regelmäßige Zahn- und Mundhygiene nicht zu vermeiden. Dann kann eine kieferorthopädische Maßnahme – beispielsweise eine Zahnspange – den Makel korrigieren. Leider haben die gesetzlichen Krankenkassen hier ihren Leistungskatalog deutlich zusammengerafft. Eine optimale Versorgung ist nur mit einer privaten Zahnzusatzversicherung möglich.

 

Kieferorthopädie: Was zahlen die gesetzlichen Kassen?
Für die Bedarfsermittlung hat der Gesetzgeber ein Abstufungssystem für Fehlstellungen eingeführt. In sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG 1 bis 5) wird der Grad der Fehlstellungen definiert. Problem nur: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei leichten Fehlstellungen (KIG 1 +2) nicht, obwohl sich diese – gerade in jungen Jahren – leicht korrigieren lassen, bevor sie sich verschlimmern. Und auch in den Graden KIG 3 – 5 ist die gesetzliche Leistungsdecke dünn und beschränkt sich auf eine Grundversorgung. Zu Beginn der Zahnbehandlung müssen Sie zum Teil in Vorleistung gehen, für moderne Lösungen (unsichtbare Brackets und Bögen) oder innovative Behandlungsmethoden leisten die Kassen gar nichts.

 

Wann ist privater Zahnzusatzschutz ratsam?
Durch die fehlenden Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen entsteht sofort eine Versorgungslücke. Zur Schließung bleibt nur der private Versicherungsschutz. Dieser kann sehr individuell gestaltet und auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden. Empfehlenswert ist ein frühzeitiger Abschluss, idealerweise bevor eine kieferorthopädische Behandlung durch den Zahnarzt empfohlen wurde. Das senkt die Beiträge. Außerdem umfasst der private Zahnzusatzschutz auch zahlreiche Leistungen in der Prophylaxe. So profitiert Ihr Kind schon frühzeitig von einer besseren Versorgung, Fehlstellungen können rechtzeitig erkannt und über eine kürzere Behandlungsdauer korrigiert werden.

 

Zahnzusatzschutz: Auf welche Leistungen ist zu achten?
Leistungsstarke Tarife übernehmen die professionelle Zahnreinigung (PZR) komplett, die mindestens einmal pro Jahr empfohlen wird. Sie leisten für die Zahnbehandlung und verringern die Lücke beim Zahnersatz, die die gesetzliche Kasse hinterlässt. Auch hochwertige Kunststofffüllungen werden erstattet.

Im Bereich der Kieferorthopädie für Kinder bis 18 Jahre zählen Mini-, Kunststoff- oder Keramikbrackets, innenliegende und/oder transparente Zahnspangen sowie die Möglichkeit auf einen Zahnstabilisator (Retainer) zu den wichtigsten Kriterien.




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